Zugewinn

Sollten Sie keinen Ehevertrag haben, in dem Sie Gütertrennung vereinbart haben, ist mit Ihrer Scheidung der Zugewinn auszugleichen. Voraussetzung ist ein jeweiliger Vermögenszuwachs während der Ehe. Vermögensgegenstände, Häuser, Firmen etc. sind zu bewerten und einem Ausgleich zuzuführen.